Mittwoch, 9. Mai 2012

Betreuungsrecht 1.2

Anregung einer Betreuung

eine Anregung zur Betreuung kann jeder geben. Zuständig sind hierfür die Betreuungsgerichte.
Eine Anregung sollte am besten schriftlich dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Hierzu können Sie folgendes Antragsformular:  Anregung einer Betreuung PDF verwenden, oder Sie lassen sich von uns helfen.

Wir stehen Ihnen im Rhein-Sieg-Kreis gerne auch zu einem ersten Kennenlernen zur Verfügung.

Wichtig ist das dem ausgefüllten Formular, ein ärztliches Attest beigefügt wird, aus der die Notwendigkeit zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder einer vergleichbaren Einschränkung hervorgeht.

Auch hierzu können wir Sie beraten.

"Wir sind für Sie da"

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