Mittwoch, 9. Mai 2012

Betreuungsrecht 1.2

Anregung einer Betreuung

eine Anregung zur Betreuung kann jeder geben. Zuständig sind hierfür die Betreuungsgerichte.
Eine Anregung sollte am besten schriftlich dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Hierzu können Sie folgendes Antragsformular:  Anregung einer Betreuung PDF verwenden, oder Sie lassen sich von uns helfen.

Wir stehen Ihnen im Rhein-Sieg-Kreis gerne auch zu einem ersten Kennenlernen zur Verfügung.

Wichtig ist das dem ausgefüllten Formular, ein ärztliches Attest beigefügt wird, aus der die Notwendigkeit zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Behinderung oder einer vergleichbaren Einschränkung hervorgeht.

Auch hierzu können wir Sie beraten.

"Wir sind für Sie da"

Dienstag, 8. Mai 2012

BTG in Erkern/Brandenburg Pogrammvorschau

20 Jahre Betreuungsrecht - da geht noch mehr! Selbstbestimmung achten - Selbständigkeit fördern!


Der 13. BGT, Betreuungsgerichtstag, findet in der Zeit vom
12.-14. November 2012 in Erkner/Brandenburg statt.
Eine Programmvorschau finden Sie unter:

BTG 12. - 14.11.2012


Der Betreuungsgerichtstag e. V. ist ein Fachverband, der sich als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren und der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht.
Mitglieder des BGT sind:

  • Juristen (Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte)
  • Ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer
  • Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
  • Menschen mit sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen.

Gegründet wurde der Verband 1988 von Vormundschaftsrichtern, um eine Rechtsreform zu unterstützen, die psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger der Grundrechte wahrnahm, die das Menschenbild des Grundgesetzes konkretisieren. Er trug damals den Namen Vormundschaftsgerichtstag e.V. Seit dem 01.09.2009 heißen die für Betreuungen zuständigen Gerichte nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht. Der Vormundschaftsgerichtstag e.V. hat sich deshalb am 05.11.2010 in Betreuungsgerichtstag e.V. umbenannt.
Wir sehen unsere Aufgaben

  • in der kritischen Begleitung der Weiterentwicklung und der Anwendungspraxis des Betreuungsrechts und der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG),
  • in der Förderung der Zusammenarbeit und der Fortbildung der beteiligten Berufsgruppen,
  • in der Unterstützung des Dialogs mit Lehre und Forschung und
  • in der Information der Öffentlichkeit. [aus Betreuungsgerichtstag]

Donnerstag, 3. Mai 2012

Betreuungsrecht 1.1


Betreuungsrecht:


Bei einer Betreuung handelt es sich in erster Linie, um eine Schutzmaßnahme für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen. [aus wiki.btprax]
Rechtsgrundlage hierfür ist der § 1896 BGB:

(1) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen
Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den
Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der
Volljährige aufgrund einer körperlichen Behinderung seine
Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur
auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass
dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen
darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
[aus BmJ Betreuungsrecht]


Hieraus ergibt sich die klare Notwendigkeit der Willensäußerung, an die die Bestellung eines Betreuers gebunden ist und der, letzten Endes, der Betreuer verpflichtet ist. Trotzdem empfinden viele Betreute dies als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit.
to be continued (tbc) ...

Mittwoch, 2. Mai 2012

rechtliche Betreuung - einfach dargestellt

So einfach kann Betreuung sein. Die Aktion Mensch stellt in diesem kleinen Video: http://youtu.be/MVABwwOT9gM dar, wie einfach eine Betreuung sein kann.
Die Kernaussage ist: Nichts geschieht ohne das Wissen und den Willen des Betroffenen.
Zur Anregung beim Betreuungsgericht stellen Wir Ihnen gerne einen  Fragebogen zur Verfügung und sind Ihnen selbstverständlich auch behilflich diesen auszufüllen und weiterzuleiten an das für Sie zuständige Gericht.